Der Schulelternrat Mitwirkung der Eltern in der Schule Das Niedersächsische Schulgesetz - zuletzt novelliert 1997 - regelt die gesetzlichen Grundlagen der Mitwirkung von Eltern in der Schule. Elternarbeit ist dann besonders effektiv, wenn sie langfristig angelegt ist und von einem partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten - Schüler, Lehrer und Eltern - ausgeht. Die Erziehungsberechtigten gemäß §88NSchG wirken in der Schule mit durch: Klassenelternschaften Schulelternrat Vertretung in Konferenzen und Ausschüssen Konferenzen beraten und beschließen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. In allen Konferenzen sind Eltern mit Stimmrecht vertreten. Auf den Versammlungen der Erziehungsberechtigten können alle schulischen Fragen erörtert werden. Private Angelegenheiten von Lehrkräften, sowie Schülerinnen und Schülern gehören nicht dazu. Die Klassenelternschaft Die Erziehungsberechtigten in den Klassen wählen für die Dauer von zwei Jahren zwei VertreterInnen, die die Klassenelternschaft gegenüber der Schule vertreten. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz. Grundlegende Informationen für die Klassenelternschaft Vorsitzende Dem Schulelternrat gehören alle gewählten Klassenelternräte sowie die Stellvertreter an. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende sowie Elternvertreter für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen. Sie haben Anregungen, Fragen, Wünsche? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können sich sowohl an die Klassenelternvertreter, als auch an den Schulelternratsvorsitz wenden: Vorsitzende: Herr Rembe Stellvertreter: Herr Rembe und Frau Hellmers-Abrahams E-Mail: eltern rat @ lmg-var el.de (Leerzeichen entfernen)