Der Schulvorstand

Der Schulvorstand ist neben der Gesamtkonferenz das wichtigste Ent­scheidungsgremium der Schule. Ihm gehören Vertreter des Kollegiums, der Eltern und der Schüler mit einem festgelegten Verteilungsschlüssel an. Sie sind für jeweils zwei Jahre gewählt worden.

Dem Schulvorstand obliegt die Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet dabei unter anderem über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Vorschläge zur Besetzung von Beförderungsstellen, die Ausgestaltung der Stundentafel, die Schulpartnerschaften sowie die Grundsätze für Projektwochen, Werbung und Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. Nähere Informationen hierzu finden Sie im § 38 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Die Sitzungen des Schulvorstandes finden regelmäßig und mehrmals im Laufe eines Schuljahres statt.