Der Musikzweig

Der Musikzweig, der im Schuljahr 2014/2015 neu eingeführt wurde, führt die 10jährige erfolgreiche Bläserklassenarbeit fort.

Seit 2004 gibt es am Lothar-Meyer-Gymnasium eine Bläserklasse, zunächst in Jahrgang 7, dann in Jahrgang 5. Nach Verkürzung des Gymnasiums auf 8 Schuljahre wurde die Bläserklasse erweitert: Die Musikklasse führte die Arbeit der Bläserklasse in den Klassen sieben und acht fort.

Mit Einführung des Musikzweigs erfolgte die Erweiterung um die Jahrgänge 9 und 10. Beginnend in Klasse 5 führen die folgenden Klassen deren Organisation fort, d.h. in der Regel leihen die Schüler ihr Instrument vom Förderverein und der einstündige Instrumentalunterricht, der den in Jahrgang 5 zweistündigen Musikunterricht im Klassenverband ergänzt, wird vom Fach Musik in Kooperation mit der Kreismusikschule organisiert. Die Zahl der Musikstunden steigt von 3 Stunden in Klasse 6 bis auf 4 Stunden in den Jahrgängen 7 bis 10. Damit wird Musik zum Hauptfach. Da im Musikzweig die Stundentafel I gilt, wird der Unterricht in einigen anderen Fächern gekürzt, um eine Überbelastung der Schüler zu vermeiden.

Jahrgang

 

Musikunterricht
pro Woche

 

Instrumentalunterricht
pro Woche

5

 

2 Stunden (sonst 2)

 

1 Stunde

6

 

3 Stunden (sonst 2)

 

1 Stunde

7

 

4 Stunden (sonst 1)

 

1 Stunde

8

 

4 Stunden (sonst 2)

 

1 Stunde

9

 

4 Stunden (sonst 1)

 

1 Stunde

10

 

4 Stunden (sonst 1)

 

1 Stunde

Im Musikzweig ist ein monatliches Entgelt in Höhe von gegenwärtig 40 Euro (für Instrumentalunterricht, Instrumentenleihe, Versicherung, Spind) zu entrichten. Der Instrumentalunterricht wird in der Regel in Kleingruppen am Mittwoch Nachmittag erteilt. In einzelnen Fällen kann nach Absprache das eigene Instrument benutzt und der Instrumentalunterricht privat organisiert werden. In diesem Fall entfällt das monatliche Entgelt teilweise oder ganz.

Da der Unterricht im Musikzweig mit Orchesterliteratur durchgeführt wird, kann nicht jedes Instrument integriert werden: Instrumente des Musikzweiges können sein: Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Tuba, E-Bass, Klavier, Schlagzeug, Percussion. Nicht genannte Instrumente können mglw. nach Absprache aufgenommen werden. Für die Aufnahme in die Musikklasse entscheidende Kriterien sind die Klassengröße und die klangliche Ausgewogenheit des Klassenorchesters.

Ein späterer Einstieg in die Klassen des Musikzweiges ist möglich, wenn vergleichbare Kenntnisse auf einem Instrument erworben wurden. Ebenso möglich ist ein vorzeitiges Verlassen des Musikzweiges zum Ende des Schuljahres. Der Musikzweig steht auch Schülern anderer Landkreise offen. Für die Teilnahme am Musikzweig können Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden.

Flyer des Musikzweiges

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